Hygienekonzept öffentliches Eislaufen , Beverunger Eisbahn zur Verhinderung der Verbreitung des Coronavirus / Stand 04. März 2022

Das Hygienekonzept zum öffentlichen Eislaufen auf der Beverunger Eisbahn wurde durch den Betreiber, Norbert Loepp, erstellt und ist Bestandteil der der gültigen Nutzerordnung.

Zu den öffentlichen Eislaufzeiten ab dem 04.03.2022 treten folgende Regeln in Kraft:

  1. Beim Eintritt für Nutzer der Beverunger Eisbahn ab 18 Jahre gilt die 3G Regel (ein amtliches Ausweisdokument ist auf Verlangen vorzuzeigen). Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre sind Immunisierten gleich gestellt. (Ein Schülerausweis/Altersnachweis ist auf Verlangen vorzuzeigen).
  2. Die Auflagen der jeweils aktuell geltenden Allgemeinverfügung „Vollzug des Infektionsschutzgesetzes, Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie“ des Landes Nordrhein-Westfalen sind von allen Nutzern des öffentlichen Eislaufens zu beachten und umzusetzen.
  3. Die Maßgaben der Verordnung des Landes Nordrhein-Westfalen zu Quarantänemaßnahmen für Ein- und Rückreisende zu Bekämpfung des Coronavirus sind in ihrer aktuellen Fassung durch den Nutzer zu beachten und umzusetzen.
  4. Die aktuellen Aushänge sowie Durchsagen auf der Beverunger Eisbahn sind zu beachten.
  5. Die Nutzer(innen) des öffentlichen Eislaufens haben folgende weitere Regeln zu beachten und umzusetzen:
  6. Die Abgabe oder Umtausch der Schlittschuhe erfolgt am Fenster SCHLITTSCHUHVERLEIH. Nach Abgabe der Schlittschuhe erfolgt eine Desinfektion des Innenschuhs. Es erfolgt keine Mehrfachausgabe der Leihschlittschuhe innerhalb einer Eislaufzeit.
  7. Alle Mitarbeiter(innen) mit direktem Kontakt zu Personen tragen eine Mund‐Nasen Bedeckung.
  8. Die Einhaltung dieses Hygienekonzepts wird mittels Videoüberwachung erfasst.
  9. Zuwiderhandlungen werden mit einem Objektverweis geahndet.